Meinungsfreiheit

In der DDR konnte man die Regierung nicht öffentlich kritisieren. Die Zeitungen wurden von der Regierungspartei – der SED – kontrolliert. Das heißt, dass man in einer Zeitung keinen Bericht schreiben durfte, der eine andere Meinung vertrat als die SED. Wenn man die Politik der Regierung ablehnte oder sich darüber beschwerte und dies auf einer Demonstration oder bei politischen Versammlungen äußerte, konnte man dafür ins Gefängnis kommen.
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